Pfarrgemeinderat u. Kirchenvorstand

Kirchenvorstand

In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig. Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern.

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt.

Flyer "Kirchenvorstand"


Übersicht der Mitglieder 

© Propstei Werl

Propst Michael Feldmann
Vorsitzender

 

© Pfarrei St. Maria

Norbert Quante
Geschäftsführer

© Pfarrei St. Maria Rolf Budde
© Pfarrei St. Maria Dietmar Picke

 

© privat

 

Mareike Schulte

© Pfarrei St. Maria Olaf Sollbach
© Pfarrei St. Maria

 

 

Georg Studnitzky

 

© privat

 

Peter Turczyk
© Pfarrei St. Maria Martin Zumbusch