Pfarrgemeinderat u. Kirchenvorstand

Pfarrgemeinderat

PGR & KV neu gewählte und ausscheidende Mitglieder© S. Goerdt-Heegt Was ist der Pfarrgemeinderat?
Diese Frage hängt eng damit zusammen, was Aufgabe der Kirche – also der Gemeinschaft der Gläubigen – ist: die Frohe Botschaft von der Auferstehung  Christi weiter zu erzählen und zu ermöglichen, dass  Menschen die Nähe Gottes erfahren und in die innige  Beziehung hineinfinden, in die Gott alle Menschen hinein nehmen möchte. Christen sollen also weitergeben, was sie selber von Gott empfangen haben. Sie tun dies als Einzelne, aber eben auch gemeinsam.
Das II. Vatikanische Konzil hat in Erinnerung gerufen, dass jeder Christ für die Aufgabe der ganzen KircheVerantwortung trägt – und nicht nur der Bischof, der Pfarrer oder Hauptberufliche. Ein erster Grund für dieErrichtung der Pfarrgemeinderäte war das Anliegen, das Bewusstsein um diese Verantwortung stärker insBewusstsein der Gläubigen treten zu lassen:Der Pfarrgemeinderat ist Ausdruck der gemeinsamen Sendung aller Christen.

  1. Allerdings ist die beschriebe Aufgabe ja noch sehr allgemein gehalten, sie muss in vielen Aktivitäten, Maßnahmen und Überlegungen konkretisiert werden. Oftmals müssen Entscheidungen gefällt werden für die eine Aktivität und gegen eine andere – einfach weil nicht alles gemacht werden kann und Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Solche Entscheidungen müssen von allen mitgetragen werden, deshalb ist es gut, alle Gegebenheiten und Ansichten einzubeziehen. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, ist es wichtig, auch Kompromisse zu finden. Schließlich geht es um die gemeinsame Sendung. Im Pfarrgemeinderat soll gemeinsam erforscht werden, was wichtig ist und welche Weichenstellungen vielversprechend sind. Das führt zur zweiten Beschreibung:
  2. Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der pastoralen Mitverantwortung In dieser Funktion berät er die Fragen zu Liturgie, Verkündigung und Caritas (= gelebte Nächstenliebe). Er beschließt Schwerpunkte und Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung. Das heißt aber nicht, dass ein Pfarrgemeinderat alle Aktivitäten selber stemmen muss – es sei denn, er will das so. Der Grundgedanke bei der Einführung der Pfarrgemeinderäte war die Vernetzung: Wo gibt es bereits eine Initiative zu diesem Thema, kann man Kooperationspartner mit gleichem Anliegen gewinnen? Es kann sehr sinnvoll sein, wenn nicht nebeneinander her gearbeitet wird, sondern gemeinsam an einem Strang – innerhalb der Kirchengemeinde, aber auch darüber hinaus. Eine dritte Beschreibung ist also:
  3. Der Pfarrgemeinderat führt Kräfte zusammen.
    Dabei kann es gut sein, wenn zuerst eine Bestandsaufahme gemacht wird: Welche Kräfte sind denn überhaupt schon da, z.B. in Gruppen und Vereinen? Und welche Fähigkeiten gibt es bei den Gemeindemitgliedern?

Übersicht der Mitglieder 

Henrike Buschulte
1. Vorsitzende

 

 

© Privat

 

Heidi Gerdes

 

© privat

Angela Jülicher

© Pfarrei St. Maria

Ulrich Jungen
Schriftführer

 

© Privat

 

Thomas Klon

© Pfarrei St. Maria

Elisabeth Metzner

 

© privat

 

Sophie Platte
© Pfarrei St. Maria

 

Claudia Siepmann

© privat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Dr. Meinolf Schultebraucks

berufenes Mitglied

ebenfalls tätig im Beerdigungsdienst des Pastoralen Raumes Werl

Tel. 02388-5619000

Mobil: 0152-53001191
meinolf-schultebraucks@t-online.de

 

 

© Pfarrei St. Maria

Dorothee Topp

geborenes Mitglied